In unserer Schule leben und arbeiten jeden Tag Hunderte von Menschen. Damit wir erfolgreich miteinander arbeiten können, sind gegenseitige Achtung, Rücksichtnahme und Vertrauen und die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften notwendig. Daraus ergeben sich für uns alle auch Verpflichtungen, die wir unseren Aufgaben entsprechend erfüllen müssen. Deshalb gibt es eine Hausordnung, in der die wichtigsten Regeln des schulischen Zusammenlebens festgehalten sind.
1. Grundsätzliches
1.1 Höflichkeit und Rücksichtnahme
1.2 Gefährdung
1.3 Sachbeschädigung
1.4 Auftreten in der Öffentlichkeit
2. Unterrichtsbetrieb
2.1 Anwesenheitspflicht
2.2 Stundeneinteilung
2.3 Stundenwechsel
2.4 Pausen
2.5 Stundenplan
2.6 Betreten und Verlassen der Schule
2.7 Unterrichtsfremde Gegenstände
2.8 Bild- und Tonaufnahmen
4. Erkrankungen - Beurlaubungen - Befreiungen
4.1 Erkrankungen
4.2 Beurlaubungen
4.3 Befreiungen
Die allgemein üblichen Formen der Höflichkeit gelten auch in der Schule. Zudem wird Rücksichtnahme auf den Unterrichtsbetrieb erwartet.
Jede Gefährdung von anderen muss vermieden werden. Insbesondere gehört dazu das Werfen mit Gegenständen, vor allem mit Schneebällen. Auch unfallträchtige Spiele sind zu unterlassen. Auf Treppen, an Türen und anderen Engstellen ist besondere Rücksicht geboten.
Jeder ist verpflichtet Gewalttaten oder Androhungen von Gewalttaten einer Person seines Vertrauens zu melden, um Opfer oder potentielle Opfer zu schützen.
Das Schulgebäude, die Außenanlagen, die Einrichtungen der Schule und das Eigentum anderer sind in jeder Weise zu schonen. Dazu gehören auch die Schulsachen von Mitschülern und die von der Schule angebotenen Materialien (Schulbücher, Medien, u. a.). Fundsachen sind stets beim Hausmeister abzugeben und können dort von ihren Eigentümern abgeholt werden. Für Sachbeschädigungen, die mutwillig oder fahrlässig verursacht werden, haften die Beteiligten und müssen mit Ordnungsmaßnahmen rechnen. Jeder ist verpflichtet Vandalismus gegen Einrichtungen der Schule einer Person seines Vertrauens zu melden.
Das Auftreten in der Öffentlichkeit bestimmt den Ruf der Schule entscheidend mit. Alle Schüler haben daher dazu beizutragen, durch ihr Verhalten ein positives Bild der Schule zu vermitteln.
Regelmäßiges und pünktliches Erscheinen zum Unterricht und sonstigen verbindlichen schulischen Veranstaltungen ist Pflicht. Beim ersten Gong zum Unterrichtsbeginn und zum Ende der Pausen haben sich alle Schüler unverzüglich in ihre Unterrichtsräume zu begeben, damit der Unterricht beim zweiten Gong beginnen kann.
Verspätungen, auch nach den Pausen, stören den Unterrichtsablauf. Wiederholtes zu spät Kommen zieht Ordnungsmaßnahmen nach sich.
1. Stunde | 08.00-08.45 |
2. Stunde | 08.45-09.30 |
3. Stunde | 09.30-10.15 |
Pause | 10.15-10.45 |
4. Stunde | 10.45-11.30 |
5. Stunde | 11.30-12.15 |
6. Stunde (mögliche Mittagspause) | 12.15-13.00 |
7. Stunde (mögliche Mittagspause) | 13.00-13.45 |
8. Stunde | 13.45-14.30 |
9. Stunde | 14.30-15.10 |
Pause | 15.10-15.15 |
10. Stunde | 15.15-15.55 |
11. Stunde | 15.55-16.35 |
Muss eine Klasse beim Stundenwechsel einen anderen Unterrichtsraum aufsuchen, so hat der Wechsel mit Rücksicht auf einen störungsfreien Unterrichtsbetrieb rasch und ruhig zu erfolgen; ansonsten bleiben die Schüler im Klassenzimmer.
Wenn bis spätestens zehn Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch keine Lehrkraft anwesend ist, muss der Klassensprecher Meldung im Sekretariat erstatten.
Die Schüler verlassen die Klassenzimmer und begeben sich in die Aula, in die Mensa (vgl. 3.), auf den Schulhof oder verbleiben in den freigegebenen Gängen. Nicht freigegeben sind die beiden Türme sowie der Gang im Biologie-Chemie-Trakt. Die Klassenzimmer werden abgesperrt. In der Aula und in den Gängen sind Laufspiele verboten.
Abweichungen vom normalen Stundenplan sind aus dem am Eingang ausgehängten Vertretungsplan ersichtlich. Jeder Schüler ist verpflichtet, sich darüber zu informieren.
Ab 7.00 Uhr steht die Mensa als Frühstücksraum zur Verfügung (vgl. 3.). Ab 7.15 Uhr ist die Aula als Aufenthaltsbereich zugänglich. Fahrräder werden im Fahrradkeller und den vorgesehenen Fahrradständern im Schulhof und entlang der Kellerzufahrt abgestellt. Sie sind gegen Diebstahl zu sichern. Die Schule kann bei Beschädigung und Entwendung keine Verantwortung übernehmen. Während der Pause ist grundsätzlich allen Schülern untersagt, sich aus dem Schulgelände zu entfernen. In Zwischenstunden dürfen Schüler ab der Jahrgangsstufe 10 das Schulgelände verlassen.
Gegenstände, die den Unterrichtsbetrieb und den Schulfrieden beeinträchtigen oder andere gefährden, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Digitale Aufnahme- und Abspielgeräte (MP3-Player, i-Pods, Discmen etc.) dürfen während der Unterrichtszeiten und der Pausen nicht verwendet werden.
Die Schule ist befugt, den Schülern solche Gegenstände abzunehmen. Über die Rückgabe entscheidet der Schulleiter.
Mobiltelefone sind während des Unterrichts und der Pausen stets ausgeschaltet. In Ausnahmefällen (Erkrankungen, Unterrichtsausfall) können Eltern oder Erziehungsberechtigte über Handy informiert werden. Bei schriftlichen Leistungsmessungen gilt ein eingeschaltetes Handy (bei der Abiturprüfung auch ein ausgeschaltetes) als Unterschleif.
Bild- und Tonaufnahmen sind generell verboten. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
Generell ist in der Mensa als Begegnungsraum auf angemessene Tisch- und Verhaltensweisen zu achten. Die Mensa steht mit Verkaufskiosk und Speisesaal allen Schulen des Schulzentrums von 7.00 bis 14.00 Uhr zur Verfügung. Am Kiosk werden für Getränke Gläser und Tassen ausgegeben. Speisen und Getränke von Fremdanbietern (Pizzeria, McDonalds, WEZ, Netto etc.) dürfen in der Mensa nicht konsumiert werden.
Von 12.00 bis 14.00 Uhr, ist die Mensa ausschließlich für Schülerinnen und Schüler reserviert, die hier Mittag essen wollen. Im Speisesaal dürfen dann nur Speisen und Getränke verzehrt werden, die auch in der Mensa (Kiosk oder Mittagessensausgabe) erworben wurden.
Mäntel, Jacken und Taschen dürfen in diesem Zeitraum nicht mitgebracht werden. (Im Untergeschoss stehen kostenlose Garderoben und Schließfächer zur Verfügung.) Die Verwendung von Gläsern bzw. Tassen, Geschirr und Besteck ist im Speisesaal obligatorisch. Geschirr etc. wird nach Verwendung in die vorgesehenen Geschirrwagen gestellt. Die Tische werden ordentlich verlassen, damit alle Nutzer ansprechende Verhältnisse vorfinden.
Ist ein Schüler erkrankt und daher verhindert, am Unterricht teilzunehmen, ist die Schule unverzüglich telefonisch oder per Fax oder E-Mail zu informieren. Im Falle einer telefonischen Entschuldigung muss die schriftliche Mitteilung über die Erkrankung innerhalb von drei Schultagen ab Krankheitsbeginn vorliegen. Beginnt die Erkrankung in den Ferien, ist sie am ersten Schultag in der Schule vorzulegen. Erstreckt sich eine Erkrankung über mehr als zehn Unterrichtstage, muss ein ärztliches Attest beigebracht werden. Für die Oberstufe gelten gesonderte Regelungen.
Schüler können in dringenden Ausnahmefällen auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten durch ein Mitglied der Schulleitung beurlaubt werden. Beurlaubungen wegen gebuchter Reisen können grundsätzlich nicht genehmigt werden.
Gesuche um Befreiungen von einzelnen Unterrichtsstunden wegen körperlicher Beeinträchtigungen sind ebenfalls durch ein Mitglied der Schulleitung zu genehmigen.
Konflikte treten in einem so komplexen, durch zwischenmenschliche Wechselbeziehungen geprägten System, wie die Schule es darstellt, immer wieder auf. Diese Konflikte müssen rechtzeitig und in gegenseitigem Respekt und Einvernehmen der Konfliktparteien gelöst werden.
Konflikte werden in drei Stufen behandelt, die grundsätzlich nacheinander durchlaufen werden.
a) Die Konfliktparteien versuchen in Ruhe, möglichst nicht am selben Tag des Konfliktes, in einem Vieraugengespräch ihr Problem zu lösen.
b) Wenn keine einvernehmliche Lösung möglich ist, dann sollen Personen des Vertrauens beider Parteien als Berater oder Moderatoren hinzugezogen werden. Dies sind im besonderen Vertrauenslehrerin und Vertrauenslehrer, Klassleiterin und Klassleiter sowie die Schülerinnen und Schüler des Arbeitskreises Streitschlichter. Rat und Auskunft können auch von Elternbeirat und SMV eingeholt werden. Fachbetreuerinnen und Fachbetreuer können bei Notenproblemen beratend oder als Moderatoren zur Verfügung stehen.
c) Erst, wenn auch hier keine einvernehmliche Lösung möglich ist, kann der Beschwerdeweg eingeschlagen werden
Schüler wie Lehrer sind verpflichtet, allen Fällen von Streit, Mobbing etc. entschieden entgegenzutreten.
Das Ziel von Beschwerden soll die Lösung eines Problems mit Hilfe des Direktorats sein.
Im Vorfeld einer sich anbahnenden Beschwerde sollen beide Konfliktparteien zur Feststellung des Sachstandes und ihrer Sichtweisen einen gemeinsamen Termin vereinbaren, um sich (evtl. unter Zuhilfenahme einer Moderation) über das Problem auszutauschen. Es muss für beide Parteien Klarheit über Inhalt und Zeitpunkt der Beschwerde herrschen.
Ein schriftliche oder mündliche Beschwerde im Direktorat hat so zu erfolgen, dass alle Parteien bei der Eröffnung und Behandlung der Beschwerde von Anfang an zugegen sind.
Für die Sauberhaltung aller Bereiche der Schule, insbesondere der sanitären Einrichtungen, ist jeder einzelne verantwortlich, nicht nur das Reinigungspersonal. Für die Ordnung in den Unterrichtsräumen und die Sauberkeit der Tafel sorgen die eingeteilten Ordnungsdienste. Vorgefundene Beschädigungen sind sofort zu melden.
Mäntel, Anoraks und Schirme sind in den Spinden, Garderobeschränken und an den Garderobehaken unterzubringen. Nach Abschluss der letzten Unterrichtsstunde sind die Stühle auf die Tische zu stellen und die Fenster zu schließen.
Zur Anbringung von Rundschreiben, Plakaten etc. dienen die Anschlagtafeln und die Litfaßsäule. Anschläge dürfen dort nur mit Genehmigung des Direktorats angebracht werden. Umfangreichere Ausschmückungen in den Klassenzimmern können nur nach Rücksprache mit der Klassleitung und dem Direktorat gestattet werden.
Das Rauchen ist in allen Bereichen des Schulzentrums untersagt. Bei einer Missachtung des Rauchverbotes werden die Erziehungsberechtigten umgehend schriftlich informiert.
Den Anordnungen des Direktorats, der Lehrer, des Sekretariats, der Hausmeister, des Mensa- und Reinigungspersonals ist Folge zu leisten.
Die in den Zimmern angeschlagene Alarmordnung ist Bestandteil dieser Hausordnung. Alle im Hause sind verpflichtet, sich mit dieser Alarmordnung vertraut zu machen.
In den Sporthallen gilt die in ihrer jeweiligen Form erlassene Benutzungsordnung.
Bad Aibling, im Juli 2013
Michael Beer
Schulleiter