Hausordnung

In unserer Schule leben und arbeiten jeden Tag Hunderte von Menschen. Damit wir erfolgreich miteinander arbeiten können, sind gegenseitige Achtung, Rücksichtnahme und Vertrauen und die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften notwendig. Daraus ergeben sich für uns alle auch Verpflichtungen, die wir unseren Aufgaben entsprechend erfüllen müssen. Deshalb gibt es eine Hausordnung, in der die wichtigsten Regeln des schulischen Zusammenlebens festgehalten sind.

1. Grundsätzliches
1.1 Höflichkeit und Rücksichtnahme
1.2 Gefährdung
1.3 Sachbeschädigung
1.4 Auftreten in der Öffentlichkeit

2. Unterrichtsbetrieb
2.1 Anwesenheitspflicht
2.2 Stundeneinteilung
2.3 Stundenwechsel
2.4 Pausen
2.5 Stundenplan
2.6 Öffnung der Schule
2.7 Unterrichtsfremde Gegenstände
2.8 Bild- und Tonaufnahmen

3.Erkrankungen - Beurlaubungen - Befreiungen
3.1 Erkrankungen
3.2 Beurlaubungen
3.3 Befreiungen

4. Konflikte

5. Beschwerden

6. Sauberkeit und Ordnung

7. Hygiene

8. Rauchverbot

9. Allgemeines

 

 

1. Grundsätzliches

 

1.1 Höflichkeit und Rücksichtnahme

Die allgemein üblichen Formen der Höflichkeit gelten auch in der Schule. Zudem wird Rücksichtnahme auf den Unterrichtsbetrieb erwartet.

 

1.2 Gefährdung

Jede Gefährdung von anderen muss vermieden werden. Insbesondere gehört dazu das Werfen mit Gegenständen, vor allem mit Schneebällen. Auch unfallträchtige Spiele sind zu unterlassen. Auf Treppen, an Türen und anderen Engstellen ist besondere Rücksicht geboten.

Jeder ist verpflichtet Gewalttaten oder Androhungen von Gewalttaten einer Person seines Vertrauens zu melden, um Opfer oder potentielle Opfer zu schützen.

 

1.3 Sachbeschädigung

Das Schulgebäude, die Außenanlagen, die Einrichtungen der Schule und das Eigentum anderer sind in jeder Weise zu schonen. Dazu gehören auch die Schulsachen von Mitschülern und die von der Schule angebotenen Materialien (Schulbücher, Medien, u. a.). Fundsachen sind stets beim Hausmeister abzugeben und können dort oder in der „Fundgrube“ im Keller (der Weg ist beschildert!) von ihren Eigentümern abgeholt werden. Für Sachbeschädigungen, die mutwillig oder fahrlässig verursacht werden, haften die Beteiligten und müssen mit Ordnungsmaßnahmen rechnen.

Jeder ist verpflichtet Vandalismus gegen Einrichtungen der Schule einer Person seines Vertrauens zu melden.

 

1.4 Auftreten in der Öffentlichkeit

Das Auftreten in der Öffentlichkeit bestimmt den Ruf der Schule entscheidend mit. Alle Schüler haben daher dazu beizutragen, durch ihr Verhalten ein positives Bild der Schule zu vermitteln.

 

2. Unterrichtsbetrieb

 

2.1 Anwesenheitspflicht

Regelmäßiges und pünktliches Erscheinen zum Unterricht und sonstigen verbindlichen schulischen Veranstaltungen ist Pflicht. Beim ersten Gong zum Unterrichtsbeginn und zum Ende der Pausen haben sich alle Schüler unverzüglich in ihre Unterrichtsräume zu begeben, damit der Unterricht beim zweiten Gong beginnen kann.

Verspätungen, auch nach den Pausen, stören den Unterrichtsablauf. Wiederholtes zu spät Kommen zieht Ordnungsmaßnahmen nach sich.

2.2 Stundeneinteilung

1. Stunde

08.00-08.45

2. Stunde

08.45-09.30

3. Stunde

09.30-10.15

Pause

10.15-10.45

4. Stunde

10.45-11.30

5. Stunde

11.30-12.15

6. Stunde (mögliche Mittagspause)

12.15-13.00

7. Stunde (mögliche Mittagspause)

13.00-13.45

8. Stunde

13.45-14.30

9. Stunde

14.30-15.10

Pause

15.10-15.15

10. Stunde

15.15-15.55

11. Stunde

15.55-16.35

2.3 Stundenwechsel

Muss eine Klasse beim Stundenwechsel einen anderen Unterrichtsraum aufsuchen, so hat der Wechsel mit Rücksicht auf einen störungsfreien Unterrichtsbetrieb rasch und ruhig zu erfolgen; ansonsten bleiben die Schüler im Klassenzimmer.

Wenn bis spätestens zehn Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch keine Lehrkraft anwesend ist, muss der Klassensprecher Meldung im Sekretariat erstatten.

2.4 Pausen

Die Schüler verbringen ihre Pause im Klassenzimmer oder begeben sich in die Aula, auf den Schulhof oder verbleiben in den freigegebenen Gängen. Nicht freigegeben sind die beiden Türme sowie der Gang im Biologie-Chemie-Trakt. Die Klassenzimmer werden nicht abgesperrt. Für Wertsachen kann keine Haftung übernommen werden. In der Aula und in den Gängen sind Laufspiele verboten.

 

2.5 Stundenplan

Abweichungen vom normalen Stundenplan sind aus dem auf dem Bildschirm am Haupteingang ersichtlich. Darüber hinaus steht der Vertretungsplan auch im Elternportal. Jeder Schüler ist verpflichtet, sich darüber zu informieren.

 

2.6 Öffnung der Schule

Zwischen 7.15 und 16 Uhr ist die Schule geöffnet und die Aula als Aufenthaltsbereich zugänglich.

 

2.7 Fahrräder

Fahrräder werden im Fahrradkeller und den vorgesehenen Fahrradständern im Schulhof abgestellt. Sie sind gegen Diebstahl zu sichern. Die Schule kann bei Beschädigung und Entwendung keine Verantwortung übernehmen.

 

2.8 Unterrichtsfremde Gegenstände

Gegenstände, die den Unterrichtsbetrieb und den Schulfrieden beeinträchtigen oder andere gefährden, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Die Schule ist befugt, den Schülern solche Gegenstände bis zum Ende des Unterrichts an diesem Tag abzunehmen.

Während des Unterrichts sind Smartphones und ähnliche Geräte auszuschalten. Durch die jeweilige Lehrkraft kann die Benutzung privater digitaler Geräte für Unterrichtszwecke allerdings gestattet werden. Bei schriftlichen Leistungsmessungen gilt ein eingeschaltetes Handy (bei der Abiturprüfung auch ein ausgeschaltetes) als Unterschleif.

 

2.9 Bild- und Tonaufnahmen

Bild- und Tonaufnahmen sind generell verboten. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.

 

 

3. Erkrankungen – Beurlaubungen – Befreiungen

3.1 Erkrankungen

Ist ein Schüler erkrankt und daher verhindert, am Unterricht teilzunehmen, ist die Schule unverzüglich über das Elternportal, hilfsweise auch telefonisch oder E-Mail zu informieren. Im Falle einer telefonischen Krankmeldung muss die schriftliche Mitteilung über die Erkrankung innerhalb von drei Schultagen ab Krankheitsbeginn vorliegen. Beginnt die Erkrankung in den Ferien, ist sie am ersten Schultag in der Schule vorzulegen. Erstreckt sich eine Erkrankung über mehr als zehn Unterrichtstage, muss ein ärztliches Attest beigebracht werden. Für die Oberstufe gelten gesonderte Regelungen.-

3.2 Beurlaubungen

Schüler können in dringenden Ausnahmefällen (z.B. Arzttermin, Familienereignisse) auf rechtzeitigen Antrag der Erziehungsberechtigten über das Elternportal beurlaubt werden. Beurlaubungen wegen gebuchter Reisen können grundsätzlich nicht genehmigt werden.

3.3 Befreiungen

Befreiungen von einzelnen Unterrichtsstunden wegen körperlicher Beeinträchtigungen sind ebenfalls durch ein Mitglied der Schulleitung zu genehmigen. Der Antrag erfolgt über das Eltern-Portal.

4. Konflikte

Konflikte treten in einem so komplexen, durch zwischenmenschliche Wechselbeziehungen geprägten System, wie die Schule es darstellt, immer wieder auf. Diese Konflikte müssen rechtzeitig und in gegenseitigem Respekt und Einvernehmen der Konfliktparteien gelöst werden.

Konflikte werden in drei Stufen behandelt, die grundsätzlich nacheinander durchlaufen werden.

a) Die Konfliktparteien versuchen in Ruhe, möglichst nicht am selben Tag des Konfliktes, in einem Vieraugengespräch ihr Problem zu lösen.

b) Wenn keine einvernehmliche Lösung möglich ist, dann sollen Personen des Vertrauens beider Parteien als Berater oder Moderatoren hinzugezogen werden. Dies sind im besonderen Vertrauenslehrerin und Vertrauenslehrer, die Sozialpädagogin, Klassenleiterin und Klassenleiter sowie die Schülerinnen und Schüler des Arbeitskreises Streitschlichter. Rat und Auskunft können auch von Elternbeirat und SMV eingeholt werden. Fachbetreuerinnen und Fachbetreuer können bei Notenproblemen beratend oder als Moderatoren zur Verfügung stehen.

c) Erst, wenn auch hier keine einvernehmliche Lösung möglich ist, kann der Beschwerdeweg eingeschlagen werden. Schüler wie Lehrkräfte sind verpflichtet, allen Fällen von Streit, Mobbing etc. entschieden entgegenzutreten.

5. Beschwerden

Das Ziel von Beschwerden soll die Lösung eines Problems mit Hilfe des Direktorats sein.

Im Vorfeld einer sich anbahnenden Beschwerde sollen beide Konfliktparteien zur Feststellung des Sachstandes und ihrer Sichtweisen einen gemeinsamen Termin vereinbaren, um sich (evtl. unter Zuhilfenahme einer Moderation) über das Problem auszutauschen. Es muss für beide Parteien Klarheit über Inhalt und Zeitpunkt der Beschwerde herrschen.

Eine schriftliche oder mündliche Beschwerde im Direktorat soll so erfolgen, dass alle Parteien bei der Eröffnung und Behandlung der Beschwerde von Anfang an zugegen sind.

 

6. Sauberkeit und Ordnung

Für die Sauberhaltung aller Bereiche der Schule, insbesondere der sanitären Einrichtungen, ist jeder einzelne verantwortlich, nicht nur das Reinigungspersonal. Für die Ordnung in den Unterrichtsräumen und die Sauberkeit der Tafel sorgen die eingeteilten Ordnungsdienste. Vorgefundene Beschädigungen sind sofort zu melden.

Nach Abschluss der letzten Unterrichtsstunde sind die Stühle auf die Tische zu stellen und die Fenster zu schließen.

Zur Anbringung von Rundschreiben, Plakaten etc. dienen die Anschlagtafeln. Anschläge dürfen dort nur mit Genehmigung des Direktorats angebracht werden. Umfangreichere Ausschmückungen in den Klassenzimmern können nur nach Rücksprache mit der Klassenleitung und dem Direktorat gestattet werden.

 

7. Hygieneplan

Der jeweils geltende Hygieneplan wird per Elterninfo und auf der Homepage bekanntgegeben und ist Bestand der Hausordnung.

 

8. Rauchverbot

Das Rauchen ist in allen Bereichen des Schulzentrums untersagt. Bei einer Missachtung des Rauchverbotes werden die Erziehungsberechtigten umgehend schriftlich informiert.

9. Allgemeines

Den Anordnungen des Direktorats, der Lehrer, des Sekretariats, der Hausmeister, des Mensa- und Reinigungspersonals ist Folge zu leisten.

Die in den Zimmern angeschlagene Alarmordnung ist Bestandteil dieser Hausordnung. Alle im Hause sind verpflichtet, sich mit dieser Alarmordnung vertraut zu machen.

In den Sporthallen gilt die in ihrer jeweiligen Form erlassene Benutzungsordnung.

 

Bad Aibling, im September 2023

 

Michael Beer, OStD

Schulleiter